I) Fragen zu den deutsch-israelischen Beziehungen
1. Ist der 70. Staatsgründungstag Israels im Mai 2018 ein Grund, in Deutschland zu feiern?
Ja, absolut
2. Stimmen Sie der Aussage von Bundeskanzlerin Merkel zu, dass die Sicherheit Israels Teil deutscher Staatsräson ist?
Tendenziell ja
3. Sollte Deutschland eine besondere Priorität darauf legen, die bilaterale Zusammenarbeit mit Israel auf den vielfältigen Ebenen weiter auszubauen?
Ja, absolut
4. Befürworten Sie deutsche Rüstungsexporte nach Israel?
Tendenziell ja
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Wir freuen uns darauf, den 70. Jahrestag der Staatsgründung im Jahr 2018 zu feiern. Die bilaterale Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Israel sollte unbedingt ausgebaut werden. Dabei müssen die Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich einer Politik der Differenzierung, die zwischen dem Kernland Israels in den Grenzen von 1967 und den besetzten Gebieten unterscheidet, offen angesprochen werden. Um die deutsch-israelischen Beziehungen zu festigen sollten dabei auch Ursachen von und Möglichkeiten des Umgangs mit den Spannungen und Meinungsverschiedenheiten im bilateralen Verhältnis thematisiert werden.
Wir bekennen uns zu der besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber dem Staat Israel sowie seinem Existenzrecht und seiner Sicherheit in gesicherten Grenzen als Eckpfeiler deutscher Außenpolitik. Wenn zu Recht die bedingungslose Unterstützung für das Existenzrecht Israels hervorgehoben wird, muss klar sein, dass diese sich nur auf den Staat Israel in den Grenzen von 1967 bezieht.
Der europäische Verhaltenskodex für Rüstungsexporte und die deutschen Rüstungsexportrichtlinien müssen auch gegenüber Israel eingehalten werden. Gelieferte Rüstungsgüter sollen ausschließlich dem legitimen Selbstverteidigungsrecht Israels nach Artikel 51 der UN-Charta dienen und dürfen nicht zu völkerrechtswidrigen Zwecken eingesetzt werden.
II) Fragen zum Antisemitismus in Deutschland
1. Der aktuelle Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus* nennt als zentrale Forderung die Berufung eines eigenen Antisemitismus-Beauftragten der Bundesregierung im Bundeskanzleramt. Befürworten Sie dies?
Ja, absolut
2. Sind Anti-Israelismus und Antizionismus Ihrer Einschätzung nach Formen von Antisemitismus?
Ja, absolut
3. Sind Ihrer Meinung nach Aufrufe zu Boykott, Kapitalabzug und Sanktionen gegen Israel antisemitisch?
Tendenziell ja
4. Viele der Flüchtlinge, die in den letzten zwei Jahren nach Deutschland gekommen sind, stammen aus islamisch geprägten Herkunftsländern, in denen ein allgemeiner Hass gegen Juden und Israel herrscht. Sehen Sie eine große gesellschaftliche Herausforderung im „importierten Antisemitismus“?
Tendenziell ja
5. Ist es Ihrer Meinung nach wichtig, das Gedenken an den Holocaust noch an heutige junge Menschen in Deutschland weiter zu vermitteln?
Ja, absolut
6. Stimmen Sie der Arbeitsdefinition der IHRA (International Holocaust Remembrance Alliance) bezüglich Antisemitismus, die auf der Arbeitsdefinition der EUMC (European Parliament Working Group on Antisemitism) basiert, zu?
Ja, absolut
7. Im November 2008 haben die Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einem gemeinsamen Antrag, der vom Bundestag in dieser Form verabschiedet wurde, gefordert, „den Kampf gegen Antisemitismus (zu) verstärken und jüdisches Leben in Deutschland weiter (zu) fördern“.* Im Rahmen dieses Antrags wurde die Verwendung einer (der späteren IHRA-Arbeitsdefinition ähnlichen) Definition von Antisemitismus für die Arbeit staatlicher Behörden sowie eine Reihe anderer Maßnahmen von der Bundesregierung gefordert. Unterstützen Sie eine vollständige Umsetzung dieses Antrags?
Ja, absolut
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Zu 1 und 6: Um Antisemitismus verstärkt zu bekämpfen, wurde 2009 der erste unabhängige Expertenkreis Antisemitismus vom Deutschen Bundestag eingesetzt. 2011 legte dieser seinen ersten Bericht vor. Der zweite Bericht folgte im April 2017. Wir hatte dazu zum Ende der 18. Wahlperiode einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der vorsah, die zentralen Forderungen des Expertenkreises jetzt schnell umzusetzen (Bundestagsdrucksache 18/12784), und der die Bundesregierung aufforderte
(1.) die IHRA-Arbeitsdefinition zu übernehmen, um Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus konsistenter zu gestalten,
(2.) die zentralen Forderungen des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus umzusetzen (Berufung einer/eines Antisemitismusbeauftragten bei der Bundesregierung, Verstetigung eines unabhängigen Expertenkreises; konsequente Erfassung, Veröffentlichung und Ahndung antisemitischer Straftaten; dauerhafte Förderung von Trägern der Antisemitismusbekämpfung; Schaffung einer ständigen Bund-Länder-Kommission; langfristig angelegte Forschungsförderung) und
(3.) dem Bundestag einen Bericht über den Stand der Beurteilungen oder Umsetzungen der Handlungsempfehlungen vorzulegen.
Dieser Antrag wurde abgelehnt. Ein Antrag, wie der in Frage II.7. genannte fraktionsübergreifende Antrag aus der 17. Wahlperiode, konnte im Bundestag in der aktuellen Wahlperiode leider nicht beschlossen werden. Wir werden uns in der nächsten Wahlperiode erneut in dieser Sache bemühen, damit die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus gezielter angegangen werden kann.
Zu 2 und 3: Während eine Ablehnung des Staates Israel und Antizionismus oft eine Form von Antisemitismus ist, wäre es falsch, die Gleichsetzung zu verabsolutieren. So wäre etwa die Behauptung, alle arabischen Staatsbürger Israels, die sich nicht als Zionisten bezeichnen, seien deshalb Antisemiten, falsch. Während wir der palästinensischen Zivilgesellschaft nicht absprechen, selbst über gewaltfreie Strategien zur Beendigung der Besatzung zu entscheiden, lehnen wir einen Boykott Israels als Instrument deutscher und europäischer Außenpolitik ab. Wir wollen weiterhin mit allen Kräften in Israel zusammenarbeiten, die sich gegen eine Fortdauer der Besatzung und für eine Zwei-Staaten-Lösung einsetzen. Zudem halten wir es für politisch falsch und schädlich, dass die BDS-Bewegung bewusst die Frage danach offen hält, wie der israelisch-palästinensische Konflikt geregelt werden soll. Damit setzt sie sich dem Verdacht aus, den Fortbestand des Staates Israel nicht zu wollen und trägt ihrerseits gewollt oder ungewollt dazu bei, die Zwei-Staaten-Perspektive zu untergraben. Zweifellos sind in der BDS-Bewegung Menschen aktiv, die von antisemitischen Motiven geleitet werden. Deshalb jedoch jede und jeden, die oder der die BDS-Bewegung unterstützt, als Antisemiten zu bezeichnen, halten wir für kontraproduktiv. Menschen, die aus Frustration über die andauernde Besatzung und die schwindenden Perspektiven einer Zwei-Staaten-Regelung des israelisch-palästinensischen Konflikts zu der BDS-Bewegung gestoßen sind, wird man nicht davon überzeugen können, dass diese Bewegung politisch falsche und kontraproduktive Ziele verfolgt, wenn man sie von vornherein als Antisemiten bezeichnet. Wir halten es für problematisch, mit Gesetzen gegen die Aktivitäten der BDS-Bewegung vorzugehen und lehnen dies explizit ab, wenn wie bei einem Gesetzesentwurf im US-Kongress ein Boykott der besetzten Gebiete mit einem Boykott Israel gleichgesetzt wird.
Zu 4: Der zweite Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus macht deutlich, dass Antisemitismus ein Problem in allen Teilen der Gesellschaft ist. Geflüchtete insbesondere aus Ländern des Nahen und Mittleren Ostens weisen dem Bericht zufolge ein vergleichsweise hohes Maß an antisemitischen Einstellungen auf. Die Sozialisation insbesondere mit Blick auf die israelisch-arabischen Konflikte rückt auch das Thema israelbezogener Antisemitismus stärker in den Fokus. Bei Maßnahmen der Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus unter Muslimen, Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchteten sind aus unserer Sicht die eigenen Diskriminierungs- und Marginalisierungserfahrungen in den Fokus zu nehmen. Bei allen besonderen Herausforderungen, die sich bei der Integration Geflüchteter ergeben, darf der Blick für die in der Breite der Gesellschaft vorhandenen antisemitischen Einstellungen und Denkmuster nicht verloren gehen. Auch hier legt der zweite Bericht erschreckende Erkenntnisse offen, insbesondere was die Verbreitung antisemitischer Hassbotschaften in sozialen Netzwerken betrifft. Antisemitismus ist also kein „importiertes“ Problem, wie es in der Fragestellung formuliert wird, sondern ein seit Jahrhunderten in der deutschen Gesellschaft, in den Kirchen und dem Staat tief verwurzeltes Problem.
III) Fragen zu Ansätzen für eine Friedensregelung im Arabisch-Israelischen Konflikt
1. Stimmen Sie der Aussage zu, dass direkte bilaterale Verhandlungen zwischen Israel und den Palästinensern nötig sind, um zu einer Einigung zu kommen?
Tendenziell ja
2. Sind Sie für die einseitige Anerkennung eines Palästinensischen Staates, d.h. vor einer bilateralen Friedensregelung?
Tendenziell ja
3. Sind die jüdischen Siedlungen aus Ihrer Sicht das größte Hindernis zum Frieden im Nahostkonflikt?
Tendenziell ja
4. Unterstützen Sie die Haltung, dass zu einer umfassenden Friedensregelung die Anerkennung Israels als „jüdischer Staat“ gehört?
Tendenziell ja
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Direkte bilaterale Verhandlungen sind notwendig. Sie werden alleine aber nicht ausreichen. Angesichts des Scheiterns aller bisherigen Verhandlungsbemühungen und der innenpolitischen Entwicklungen auf beiden Seiten ist ein Überdenken der bisherigen Politik, die eine Umsetzung der Zwei-Staaten-Perspektive bislang nicht erreichen konnte, dringend notwendig. Den schwindenden Chancen für die Verwirklichung einer Zwei-Staaten-Regelung muss dringend aktiv Etwas entgegengesetzt werden. Dabei geht es um positive und negative Anreize. Es reicht nicht aus, die israelische Siedlungspolitik nur verbal zu verurteilen. Die EU und die Bundesregierung müssen gegenüber der israelischen Regierung deutlich machen, dass sie eine Fortsetzung der völkerrechtswidrigen Siedlungspolitik sowie eine Politik der fortschreitenden, faktischen Annexion der Westbank und anhaltenden Kontrolle über Ost-Jerusalem sowie der dauerhaften Verweigerung der Menschen- und Bürgerrechte der palästinensischen Bevölkerung weder direkt noch indirekt zu unterstützen bereit sind. Wenn sie zu Recht die bedingungslose Unterstützung für das Existenzrecht Israels hervorheben, muss klar sein, dass diese sich nur auf den Staat Israel in den Grenzen von 1967 bezieht. Die Bevölkerung des Gaza-Streifens muss die Möglichkeit für eine friedliche wirtschaftliche und soziale Entwicklung bekommen. Die knapp zwei Millionen Menschen leiden seit Jahren unter der Blockade durch Israel und Ägypten, immer neuen Kriegen und der autoritären Herrschaft der Hamas. Die weitgehende Blockade des Gazastreifens muss – unter Wahrung der legitimen Sicherheitsinteressen Israels wie Ägyptens – aufgehoben werden. Hier haben beide Nachbarstaaten, Israel wie Ägypten, eine Verantwortung.
Wir sind für die demokratische Stärkung des palästinensischen Staates, die Anerkennung durch Europa und die Aufnahme in die Vereinten Nationen.
Wir teilen die Darstellung der Resolution 2334 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 26.12.2016, „dass die Errichtung von Siedlungen in dem seit 1967 besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ost-Jerusalems, durch Israel keine rechtliche Gültigkeit besitzt und einen flagranten Verstoß gegen das Völkerrecht und ein ernstes Hindernis für die Herbeiführung der Zwei-Staaten-Lösung und eines gerechten, dauerhaften und umfassenden Friedens darstellt;“.
Wir setzen uns weiterhin für eine Zwei-Staaten-Regelung ein, um den Fortbestand des Staates Israel als nationale Heimstätte des jüdischen Volkes und zum Wohle aller seiner BewohnerInnen sowie die Schaffung eines souveränen, lebensfähigen und demokratischen Staates Palästina auf der Grundlage der Grenzen von 1967 zu gewährleisten.
IV) Fragen zur Nahostpolitik
1. Die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) und die PLO, beide unter der Führung von Mahmud Abbas, zahlen Gehälter an Terroristen und deren Familien. Zudem werden Schulen, Straßen, Einrichtungen und Veranstaltungen nach Attentätern benannt. Auch deutsche Steuergelder ermöglichen dies, u.a. durch Budgetentlastungen der PA. Sollten die deutschen Fördergelder als Druckmittel eingesetzt werden, um die PA von dieser Terrorismus-Glorifizierung abzubringen? Mit anderen Worten, sollte es Ihrer Meinung nach finanzielle Sanktionen gegen die PA geben, wenn diese ihre derzeitige Haltung nicht ändert?
Tendenziell ja
2. Laut einer UNESCO-Resolution vom Oktober 2016 sind Tempelberg und Klagemauer in Jerusalem ausschließlich heilige Stätten des Islam. Sehen Sie hierin einen geschichtsrevisionistischen Ansatz?
Ja, absolut
3. Halten Sie es für richtig, dass Deutschland sich bei Abstimmungen in der UN bezüglich Israel aufgrund seiner historischen Verantwortung im Zweifelsfall die Freiheit nehmen sollte, zugunsten Israels und gegen eine eventuelle EU-Mehrheit abzustimmen?
Keine Meinung
4. Befürworten Sie erneute Wirtschaftssanktionen gegen den Iran, wenn sich dieser nicht an die Vereinbarungen des Atomabkommens hält?
Tendenziell ja
5. Unterstützen Sie die Forderung nach einem konsequenteren Vorgehen deutscher Politik auf nationaler und internationaler Ebene gegen die Anstachelung und Erziehung zum Hass durch die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) und die Hamas, wie sie sich beispielsweise in palästinensischen Schulbüchern, TV-Sendungen und Feriencamps zeigt?
Tendenziell ja
6. Halten Sie eine Kennzeichnung von israelischen Produkten aus 1967 eroberten Gebieten für angemessen?
Ja, absolut
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Finanzielle Mittel der Bundesregierung an die Palästinensische Autonomiebehörde sollten als Druckmittel eingesetzt werden, wenn diese nachweislich Terrorismus rechtfertigt oder glorifiziert. Bei den Zahlungen an Gefangene ist aber u.a. zu beachten, dass diese etwa auch an Gefangene in Administrativhaft gehen, bei denen die Inhaftierten den Grund ihrer Haft nicht erfahren und ohne Anklage für zunächst bis zu sechs Monate in Gewahrsam genommen werden können, was nach den sechs Monaten verlängert werden kann.
Die Resolution der UNESCO vom 13.10.2016 betont zwar die Bedeutung der Jerusalemer Altstadt für alle drei monotheistischen Religionen. Indem aber für den Tempelberg nur der islamische Begriff Haram al-Sharif verwendet wird, wird die Beziehung zwischen Judentum und Tempelberg sowie zwischen Judentum und Westmauer geleugnet. Das ist unakzeptabel.
Sollte der Iran sich nicht an die Verpflichtungen aus dem Atomabkommen halten, wird auch über erneute Wirtschaftssanktionen nachgedacht werden müssen. Bisher hat sich der Iran an seine Verpflichtungen gehalten. Eine Aufkündigung des Abkommens mit dem Ziel, mehr Sanktionen gegen den Iran hinsichtlich seiner Politik in der Region verhängen zu können, halten wir dagegen für falsch und gefährlich.
Die Frage zum Abstimmungsverhalten in den VN lässt sich in dieser Allgemeinheit nicht beantworten, weil im konkreten Fall darüber zu diskutieren wäre, inwieweit eine bestimmte Abstimmung als „zugunsten Israels“ oder „zuungunsten Israels“ zu bewerten ist. Wir gehen davon aus, dass jede Bundesregierung bei Fragen in Bezug mit Israel sich der historischen Verantwortung bewusst ist und sowohl im Rahmen der Meinungsbildung der EU als auch in den Vereinten Nationen entsprechend agiert.
Anstachelung und Erziehung zum Hass muss konsequent problematisiert und entgegengetreten werden. Derartiges existiert aber im israelisch-palästinensischen Konflikt nicht nur auf Seiten der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) und von Hamas. Auch in Israel gibt es dafür Beispiele.
Es geht nicht darum, dass israelische Produkte aus 1967 eroberten Gebieten gekennzeichnet werden, sondern, dass sie korrekt gekennzeichnet werden, also nicht als „Made in Israel“, weil diese Gebiete international nicht als Teil Israels anerkannt werden.
V) Persönlicher und lokaler Bezug
1. Waren Sie bereits in Israel?
Ja
Wenn ja: Was waren Ihre Eindrücke?
Wiederkehrende Eindrücke sind die unglaubliche Vielfalt des Landes sowohl was die Bevölkerung wie auch was die Landschaft betrifft; die Nachwirkungen der deutsch-jüdischen Geschichte, die für uns die Zurückweisung jeder Form von Schlussstrichdenkens unterstreicht; die heftigen Kontroversen, was das Zusammenleben von jüdischer Mehrheit und arabischer Minderheit im Staat Israel betrifft wie auch die Beziehungen zu den Palästinensern in der Westbank und im Gazastreifen.
2. Haben Sie sich im Rahmen Ihres politischen Wirkens konkret für die Stärkung der deutsch-israelischen Beziehungen engagiert?
Nein
Wenn ja: In welchen Bereichen?
3. Gibt es in Ihrem Wahlkreis Initiativen und Projekte für die deutsch-israelische Zusammenarbeit?
Nein
Wenn ja: Welche (Beispiele)?